Das Gütesiegel ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, dessen Inhaberin das Bundesgesundheitsministerium ist. Es wird bei Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erteilt.
Es steht für eine ethisch verantwortungsvolle, transparente und faire Rekrutierung – basierend auf internationalen Standards.
Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland.
Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.
Die Überprüfung erfolgt durch unabhängige, entsprechend geschulte Prüferinnen und Prüfer der Prüfgesellschaft Bureau Veritas, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.
Die Dauer hängt von der Vorbereitung des Unternehmens ab. Erfahrungsgemäß dauert der gesamte Prüfprozess 3 bis 6 Monate.
Nein. Die Antragstellung auf das RAL-Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.
Einen Antrag können stellen:
Durch den Anforderungskatalog des Gütezeichens wurden einheitliche Qualitätsstandards geschaffen, die Transparenz, Qualität, Verlässlichkeit und Überprüfbarkeit für alle Beteiligten sicherstellen.
Das Gütezeichen bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Orientierung in einem komplexen Markt von Vermittlungsangeboten und schützt Pflegefachpersonen vor unklaren Verträgen, nicht eingehaltenen Versprechen und fehlender Kostentransparenz.
Darüber hinaus ermöglicht es, die Aufwendungen für die Personalgewinnung aus Drittstaaten in Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern einzubringen.
Vermittlungsgebühren oder damit zusammenhängende Kosten dürfen nicht durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalserviceagenturen oder andere Dritte von den Pflegefachpersonen erhoben werden.
Weder direkt noch indirekt – zum Beispiel durch Lohnabzüge oder Kürzungen von Leistungen.
Quelle: Guidance Note – Recruitment Fees and Related Costs | IOM Publications Platform