Antworten auf die häufigsten Fragen von Pflegeeinrichtungen zur fairen Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte — von der Auswahl über Anerkennung und Einreise bis zu den Kosten.
Der Schwerpunkt unserer internationalen Fachkräftegewinnung liegt derzeit auf Indien. Darüber hinaus vermitteln wir Pflegefachkräfte aus weiteren ausgewählten Ländern, in denen qualifizierte Pflegefachkräfte für eine Tätigkeit in Deutschland gewonnen werden können — unter anderem Tunesien, Marokko und die Balkanstaaten.
Bei der Auswahl unserer Rekrutierungsländer orientieren wir uns an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und beachten die geltenden internationalen Standards für eine faire und ethische Anwerbung von Gesundheitsfachkräften. Eine Rekrutierung aus Ländern, die auf der WHO-Liste besonders schutzbedürftiger Gesundheitssysteme geführt werden, erfolgt nicht.
Abhängig von Ihrem individuellen Personalbedarf prüfen wir gerne weitere Rekrutierungsmöglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Die bpa Servicegesellschaft mbH ist Trägerin des staatlichen Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Dieses Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit steht für eine faire, ethische und transparente Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte. Zu den zentralen Anforderungen gehören unter anderem das Employer-Pays-Prinzip (EPP), transparente Prozesse sowie der Schutz der Rechte der Pflegefachkräfte während des gesamten Vermittlungsverfahrens. Die Einhaltung der Kriterien wird regelmäßig durch unabhängige Prüfungen kontrolliert.
Weitere Informationen zu unseren Grundsätzen und zum Gütesiegel: Ethische Pflegevermittlung: Unsere Grundsätze
Internationale Pflegefachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Gleichzeitig fördern sie kulturelle Vielfalt und bereichern Teams durch unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten verfügen über eine abgeschlossene, in Deutschland anerkennungsfähige pflegerische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Pflegestudium aus ihrem Herkunftsland.
Grundsätzlich verfügen unsere Kandidatinnen und Kandidaten bereits zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs über ein B1- oder B2-Sprachzertifikat nach dem europäischen Referenzrahmen.
Verfügt eine Fachkraft zunächst über ein B1-Sprachzertifikat, muss sie während der Anpassungsmaßnahme in Deutschland die B2-Sprachqualifikation abschließen.
Die Auswahl erfolgt anhand Ihrer individuellen Anforderungen und Wünsche. Neben der fachlichen Qualifikation berücksichtigen wir auch Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Herkunftsland sowie persönliche Eignung, um eine möglichst gute Integration in Ihr Team zu gewährleisten.
Vorstellungsgespräche werden in der Regel per Videokonferenz geführt. Wir helfen bei der Koordination der Interviews und bieten auch technische Unterstützung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Vorstellungsgespräche werden immer auf Deutsch geführt, denn die Pflegefachkräfte verfügen zum Zeitpunkt des Interviews mindestens über ein B1-Sprachzertifikat. Bei Bedarf hilft ein Teammitglied bei der Übersetzung.
Ja — wir empfehlen sogar, mindestens zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur gleichen Zeit zu rekrutieren, da dies für die soziale Integration hilfreich ist. Eine Rekrutierung größerer Personengruppen ist jederzeit möglich. Beachten Sie unser Rabattprogramm!
Der Zeitrahmen bis zur Ankunft in Deutschland beträgt nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ca. sechs bis neun Monate — abhängig von den Bearbeitungszeiträumen der beteiligten Behörden in Deutschland und der Auslandsvertretungen in den Herkunftsländern im Rahmen des Einreiseverfahrens.
Während dieser Zeitspanne führen wir alle erforderlichen Prozesse zur Anerkennung der Qualifikation, zur Arbeitsmarktzulassung und Arbeitserlaubnis sowie zur Einreichung des Visums durch. Gleichzeitig nutzen die Pflegefachpersonen diese Zeit, um sich sprachlich weiterzuentwickeln und sich auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorzubereiten.
Abbrüche kommen sehr selten vor und sind in der Regel durch persönliche Umstände der Pflegefachkräfte ausgelöst. In diesen Fällen bieten wir Ihnen Ersatzkandidatinnen und -kandidaten an.
Ja. Wir stellen sicher, dass die Pflegefachkräfte mit dem richtigen Qualifikationsbescheid sowie der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis einreisen. Das Visum enthält alle Erfordernisse.
Wir konzentrieren uns darauf, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitgeber zu erfüllen: Je nach Ihrem Wunsch unterstützen wir bei der Suche nach einem geeigneten Bildungsträger für das B2-Sprachprogramm und die B2-Prüfung in Deutschland im Rahmen der Anpassungsmaßnahme. Sie entscheiden, mit welchem Bildungsträger Sie zusammenarbeiten.
Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Bildungsträger. Das Angebot an zertifizierten Vorbereitungskursen auf die Kenntnisprüfung oder an Anpassungslehrgängen ist regional sehr unterschiedlich. Sie entscheiden, welcher Bildungsträger für Sie in Frage kommt, und schließen den Vertrag mit dem Bildungsträger; die Kommunikation mit ihm übernehmen wir gern. Wichtig: Eine Bildungskooperation muss vor dem Visumverfahren abgeschlossen sein, da ein Bildungsplan eingereicht werden muss.
Als Arbeitgeber haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Anpassungsmaßnahme selbstständig zu organisieren und durchzuführen.
Die Anpassungsqualifizierung ist mit Kosten verbunden. Gemäß dem Employer-Pays-Prinzip im Rahmen der fairen Anwerbung Pflege Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Da es sich um eine abschlussorientierte Weiterbildung handelt, ist die Maßnahme durch die Arbeitsagentur zu 100 % förderfähig. Auch ein Entgeltzuschuss für die bezahlte Freistellung während des Unterrichts kann beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bildungsträger und die Anpassungsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) AZAV-zertifiziert sind.
Die Beschäftigung erfolgt als Pflegehilfskraft — bis zum Erhalt der staatlichen Berufsurkunde nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen.
Einen Überblick über unsere Konditionen finden Sie auf unserer Website unter Unsere Konditionen für Arbeitgebende.
Sie gehen nicht in finanzielle Vorleistung: Die erste Rechnung erhalten Sie nach Einreise der Pflegefachkräfte.
Pflegeeinrichtungen profitieren zudem von unserer Zertifizierung mit dem Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ — sie verbessert die Chancen, die Anwerbekosten über die Entgeltverhandlungen zu refinanzieren.
Unsere Haftungsregelungen sind in unseren Rahmenverträgen verbindlich festgehalten. Ist eine weitere Beschäftigung unzumutbar oder kündigt die Pflegefachkraft das Arbeitsverhältnis, erhalten Sie je nach Vertrag eine Rückzahlung. Auch die Anwerbung von Ersatzkandidatinnen und -kandidaten ist möglich.
Wir bieten keinen eigenen Relocation-Service an, unterstützen Sie aber beratend mit Best-Practice-Beispielen, damit Sie gut auf die Aufnahme der Pflegekräfte vorbereitet sind. Unter bestimmten Umständen kann eine Unterstützung als zusätzliche Dienstleistung organisiert werden.
Erste Informationen finden Sie auf unserer Website unter Tipps zur Integration einer Pflegekraft aus dem Ausland.
Unser Team steht sowohl Pflegeeinrichtungen als auch internationalen Pflegefachkräften während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail an kontakt@bpa-international.info oder telefonisch unter +49 30 233 220 010.
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