Unsere Konditionen für Arbeitgebende
Wir bieten Ihnen zwei Angebotsvarianten für die Vermittlung einer Pflegekraft aus dem Ausland. Sie unterscheiden sich in Umfang der Vermittlungsleistung und den Haftungs- bzw. Erstattungsbedingungen.
Sie bestimmen selbst, welches Leistungsangebot für Ihre Organisation das richtige ist und welche Investition sinnvoll.
Wir beraten Sie gern bei Ihrer Entscheidung.

Alle Kosten basieren auf Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit einem B1-Sprachzertifikat. Auf Wunsch können auch ausschließlich nur Kandidatinnen und Kandidaten mit einem B2-Sprachzertifikat vermittelt werden. Hierfür fallen jeweilige Mehrkosten von 1.400 € (brutto) pro Kandidat bzw. Kandidatin an.
Rabattprogramm für Variante 1 und 2
Für Variante 1 und Variante 2 unserer Vermittlungsangebote können wir Ihnen bei der Anwerbung von 5 und mehr Pflegekräften folgende Rabatte gewähren:
- ab 5 Vermittlungen 5 % Rabatt
- ab 10 Vermittlungen 10 % Rabatt
- ab 20 Vermittlungen 15 % Rabatt
jeweils auf den Brutto-Preis von € 9.500,- (Variante 1) bzw. € 10.900,- (Variante 2) pro Vermittlung einer anerkennungsfähigen internationalen Pflegekraft mit mindestens B1-Zertifikat.
Dabei können sich bpa-Mitglieder auch mit einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen zusammenschließen und den Rabatt gemeinsam in Anspruch nehmen.
Refinanzierung der Anwerbung
Pflegeeinrichtungen profitieren durch unsere Zertifizierung mit dem Gütesiegel »Faire Anwerbung Pflege Deutschland«. Es verbessert die Chancen, die Anwerbekosten zu refinanzieren.
Stationäre Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein können laut Beschluss der Landespflegesatzkommission in Kiel für die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland eine pauschale Kostenerstattung von 12.500 Euro in den Pflegesatzverhandlungen einbringen, sofern die Anwerbung über einen Vermittler mit dem Gütesiegel »Faire Anwerbung Pflege Deutschland« erfolgt.
Neue Förderrichtlinie für das Saarland: Die
Förderung soll maximal 50 Prozent der Anwerbekosten bis zu
6.000 Euro pro Anwerbung betragen. Die Förderrichtlinie ist
gültig bis zum 31. Dezember 2027.
Diese Förderrichtlinie dient der gezielten Unterstützung
ambulanter Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen bei der
Anwerbung von Pflegepersonal und -auszubildenden in
EU-Drittstaaten über Anbieter fairer Anwerbung wie die DeFa,
BA, GIZ oder andere zertifizierte Anbieter mit RAL-Gütezeichen
oder vergleichbare Zertifizierung.
Konditionen für Nicht-Mitglieder
Wir bieten unsere Leistungen auch für Einrichtungen und Dienste an, die kein Mitglied im bpa e.V. sind. Hier gelten jedoch zuweilen andere Konditionen – kontaktieren Sie uns gerne für eine ausführliche Beratung.