Welche Anträge können Sie bei der Agentur für Arbeit stellen?
- Wenn Sie eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen, die
sich jetzt auf ihre Prüfungen zur Anerkennung als
Pflegefachkraft sowie ggf. zum Nachweis der erforderlichen
Sprachkompetenz vorbereitet, können die Kosten je nach
Bildungsanbieter über einen Bildungsgutschein bis zu
100% von der Agentur für Arbeit übernommen
werden.
- Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit das anfallende
Arbeitsentgelt der Beschäftigten für den Zeitraum der
Weiterbildung um bis zu 100% ausgleichen
(„Arbeitsentgeltzuschuss“).
- Zuständig für diese Anträge und ihre Bewilligung ist der
Arbeitgeberservice Ihrer regionalen Agentur für
Arbeit.
Um die Förderung zu erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Melden Sie Ihre Pflegekraft bei einem Bildungsträger ...
... für den Sprachunterricht und die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an. Die höchstmögliche Förderung erhalten Sie, wenn
- die Bildungseinrichtung die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, die Sprachförderung und die Durchführung der Prüfung im Paket anbietet.
- Außerdem muss der Bildungsträger durch die Agentur
für Arbeit anerkannt sein.
2. Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit
-
Beantragen Sie die Kostenübernahme der Kurs- und
Prüfungsgebühren sowie den Arbeitsentgeltzuschuss
(Bildungsgutschein für die Vorbereitung auf die
Kenntnisprüfung nach §81 (2) SGB III und den entsprechenden
Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit der
Weiterbildung).
3. Bildungsgutschein und Arbeitsentgeltzuschuss-Bescheinigung an Bildungsträger übermitteln
- Im Regelfall stellen die Arbeitsagenturen den Bildungsgutschein und eine »Trägerbescheinigung für den Arbeitsentgeltzuschuss« für die angemeldete Person aus.
- Übermitteln Sie beide Formulare an den Bildungsträger, der diese ausfüllt und an die Agentur für Arbeit zurücksendet.
Hinweis: Derzeitig kommt es immer öfter vor, dass die Arbeitsagenturen nur eine Trägerbescheinigung ausstellen. Lassen Sie sich in diesem Fall die Höhe der Kostenübernahme (in der Regel 100%) von der Agentur für Arbeit in einer E-Mail bestätigen und leiten Sie diese als Nachweis an den Bildungsträger weiter.
4. Einreichung von weiteren Unterlagen bei der AA
Zur Bearbeitung des Antrags fordert die Agentur für Arbeit von Ihnen weitere Unterlagen an:
- den Arbeitsvertrag der zu fördernden Pflegekraft,
- Unterlagen zur Betriebsgröße
- und gegebenenfalls weitere Unterlagen.
5. Dauer bis zur Bewilligung der Anträge
Je nachdem, wie schnell Sie die nötigen Unterlagen einreichen
können und mit welcher Agentur Sie zu tun haben, kann die
Bearbeitungszeit eines Antrags auf Förderung mit Ausstellung
Bildungsgutschein/Trägerbescheinigung zwischen 2 Tagen
und einigen Wochen liegen.
Finanzielle Unterstützung durch die AA
Neben Kursgebühren und Prüfungsgebühren übernimmt die Agentur für Arbeit zum Beispiel auch zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten zu Prüfungsterminen. Informieren Sie sich über Leistungen und entsprechende Anträge beim Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und stellen Sie die Anträge rechtzeitig.
